Gastechnik der Gebr. Hendig in Oer-Erkenschwick

GEBRAUCHSFÄHIGKEITSPRÜFUNG AN
GASLEITUNGEN

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen, bzw. Leckmengenmessung dient zur sicheren und einfachen Überprüfung der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar. Dieses Prüfverfahren ist in der TRGI 2008 festgelegt worden. Der Betreiber der Gasanlage muss die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an seiner Gasleitung alle 12 Jahre von einem Fachmann durchführen lassen.

Vielen Eigenheimbesitzer ist nicht bekannt, dass Gasleitungen laut der technischen Regeln für Gasinstallationen mindestens alle 12 Jahre auf ihre Dichtheit geprüft werden müssen.
Gerade bei alten Heizungs-/Gasanlagen ist dies von enormer Wichtigkeit, weil die alten Verbindungsarten (Hanf) mit der Zeit porös und undicht werden können.
Selbst wenn die Leckmenge noch nicht in einem gefährlichen Bereich liegt, führt dies jedoch zu einem erhöhten Gasverbrauch der Heizungsanlage und somit zu hohen Kosten.